in Sachsen-Anhalt (Magdeburg)
In Deutschland werden Websites fast nie isoliert gefördert - aber oft als Teil einer Digitalisierungs- oder Innovationsmaßnahme. Hier findest du eine praxisnahe Übersicht für Unternehmen in Sachsen-Anhalt: Voraussetzungen, förderfähige Leistungen, typische Programme und der Ablauf.
Nicht die schöne Website wird gefördert, sondern der konkrete Digitalisierungsnutzen dahinter.
Bund, Land und IB Sachsen-Anhalt verfolgen unterschiedliche Förderlogiken und Voraussetzungen.
Ein sauber formulierter Maßnahmenplan macht aus einem Website-Projekt oft erst einen förderfähigen Case.
Warum wird eine Website meistens nur als Teilprojekt gefördert?
Eine Website ist in Förderprogrammen häufig das Umsetzungs-Element einer größeren Maßnahme: Digitalisierung von Prozessen, IT-Sicherheit, Online-Marketing, E-Commerce oder Automatisierung.
Wichtigster Praxis-Punkt: Der Antrag muss fast immer vor Projektbeginn gestellt werden. Das heißt: kein verbindlicher Auftrag, keine Rechnung, kein Projektstart vor Bewilligung oder vor dem offiziell erlaubten vorzeitigen Maßnahmebeginn.
Das wird bei den meisten Programmen abgefragt.
In der Praxis gilt: erst Antrag oder Bewilligung, dann Beauftragung. Wenn du schon Angebote einholst, nutze Formulierungen wie unverbindliches Angebot und achte auf die Regeln des jeweiligen Programms.
Das hängt vom Programm ab - aber diese Kategorien tauchen regelmäßig auf.
Auswahl relevanter Anlaufstellen - prüfe immer die aktuellen Bedingungen.
Oft helfen auch regionale Anlaufstellen bei der Orientierung. Am Ende zählt: Passt deine Maßnahme sauber in die Logik des Programms, also Digitalisierung, Innovation oder IT-Sicherheit, dann ist eine Website plötzlich förderfähig, weil sie ein Teil des Projekts ist.
Kurz, realistisch und ohne Fördermittel-Bullshit.
Diese Punkte kosten am häufigsten Zeit oder führen zur Ablehnung.
Kann je nach Programm abweichen - aber diese Dinge werden häufig verlangt.
Wir können dein Website-Projekt so beschreiben und paketieren, dass es als Digitalisierungsmaßnahme verständlich wird, zum Beispiel Terminprozess plus CRM plus Local SEO plus Sicherheitsmaßnahmen. Das ersetzt keine Förderberatung, macht den Antrag aber oft deutlich einfacher.
Kurzantworten auf häufige Fragen.
Meist nur, wenn die Website Teil einer größeren Maßnahme ist, etwa Digitalisierung, Online-Marketing, IT-Sicherheit oder Prozesse. In Landesprogrammen kann das je nach Förderaufruf variieren.
In der Praxis fast immer der Kunde, also das förderfähige Unternehmen. Die Agentur stellt Leistungen in Rechnung, der Zuschuss läuft über den Kunden.
Oft ja. Manche Programme kennen einen vorzeitigen Maßnahmebeginn - das ist aber programmspezifisch und muss sauber beantragt oder erlaubt sein.
Häufig ja, wenn die Kriterien passen. Besonders gut funktionieren Maßnahmen wie Termin- oder Anfrageprozesse, Local SEO, Formular-Automatisierung und Sicherheits- beziehungsweise Updatekonzepte.
Sag uns kurz, was du vorhast: Website, Relaunch, Shop, Terminbuchung oder Prozesse. Wir geben dir eine ehrliche Einschätzung, ob das eher nach förderfähig aussieht und welche Infos du für Antrag und Angebot brauchst.
Ob Onlineshop, Website oder kompletter Markenauftritt: Wir planen, designen und entwickeln digitale Auftritte, die hochwertig aussehen, technisch sauber laufen und Anfragen oder Verkaeufe unterstuetzen.











